Maskenpflicht

07.08.2020

Werte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

auf Beschluss der Ministerien gilt nun auch im Land Brandenburg die Maskenpflicht an Brandenburger Schulen.

Alle Personen müssen in den Schulgebäuden (Gänge, Flure, Treppenhäuser, Toiletten, Speisesaal) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Schulhof und im Unterricht.

 

H. Ohsmann

Rektorin