Antrag Notbetreuung

17.12.2020

Werte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

Sie haben die Möglichkeit, für Ihr schulpflichtiges Kind der Jahrgangsstufen 1 - 4 eine Notbetreuung zu beantragen. Da vom Ministerium noch keine endgültigen Kriterien für die Beantragung beschlossen wurden, geben wir Ihnen für Ihre persönliche und langfristige Planung die Möglichkeit, mit unserem vorläufigen Formular die Notbetreuung zu beantragen. Beachten Sie bitte die Beantragungsfrist und den Hinweis, dass sich hierbei durchaus noch andere Regelungen seitens der Regierung ergeben können und eine erneute Beantragung notwendig werden kann.

 

H. Ohsmann

Rektorin