Kurzstunden
Werte Eltern und Erziehungsberechtigte,
immer wieder gibt es Nachfragen zur Erteilung von Kurzstunden. Festgelegt sind Regelungen dazu in der VV - Schulbetrieb.
Die Entscheidung darüber trifft nicht das Schulamt, sondern die Schulleitung vor Ort entsprechend der örtlichen Bedingungen. Dabei kann die Schulleitung Unterrichtszeiten verkürzen, den Unterricht umorganisieren oder hitzefrei geben. "Werden um 10 Uhr 25 Grad Außentemperatur im Schatten oder um 11 Uhr an einem für die Raumluft innerhalb des Gebäudes repräsentativen Ort 25°C gemessen, soll nicht länger als bis 12 Uhr unterrichtet werden, sofern in der Zwischenzeit keine wesentliche Abkühlung eingetreten ist."
Vor diesem gesetzlichen Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass wir tagesaktuell entscheiden, ob Kurzstunden erteilt werden. Nur bei absehbar anhaltend hohen Temperaturen können wir Informationen darüber schon am Vortag herausgeben.
In jedem Fall ist die Betreuung und Beaufsichtigung aller Schülerinnen und Schüler abgesichert.
Heike Ohsmann
Rektorin