Hausordnung der Wilhelm-Götze-Schule Wusterwitz
Hausordnung
der Wilhelm-Götze-Schule Wusterwitz
Auf der Grundlage des § 91 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 des BbgSchulG beschließt die Schulkonferenz der Wilhelm-Götze-Grundschule in ihrer Sitzung am 23.09.2021 folgende Neufassung der Hausordnung:
PRÄAMBEL
Diese Hausordnung soll ein planmäßiges Lernen in gegenseitiger Achtung und friedlichem Miteinander im gemeinsamen Schulleben unter Berücksichtigung der Werteordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Brandenburg gewährleisten.
Alle Schüler sollen die Gelegenheit haben, sich hinsichtlich ihrer persönlichen Fähigkeiten und Begabungen unter Beachtung des Gebotes gegenseitiger Rücksichtsnahme zu entwickeln.
HAUSREGELN
Der Zugang zur Schule ist ab 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr über den Straßeneingang Altbau geöffnet. Die Schule ist ab 8.00 Uhr geöffnet. Während der Unterrichtszeit bleibt unsere Schule verschlossen. Besucher nutzen den Haupteingang. Das pünktliche Erscheinen vor Unterrichtsbeginn ist für alle Schüler Pflicht. Das Schulgebäude wird zum Unterrichtsbeginn nur durch die vereinbarten Eingänge betreten:
über den Eingang Altbau alle Klassen im Altbau
über den Toiletteneingang alle Räume der 2. Etage
über den Eingang Speisesaal alle Räume der 1. Etage
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Sollte ein Lehrer 10 Minuten nach Stundenbeginn nicht erschienen sein, so meldet das der Klassensprecher im Sekretariat.
Wir verlassen den benutzten Arbeitsplatz immer sauber und ordentlich.
Auf den Treppen und in den Fluren verhalten wir uns rücksichtsvoll, rennen nicht, drängeln nicht und schubsen nicht. Während der Unterrichtszeit verhalten wir uns im gesamten Schulgebäude besonders leise, um andere nicht beim Lernen zu stören.
Wir verlassen die Toiletten stets in einem sauberen und funktionstüchtigen Zustand. Wir waschen uns nach dem Toilettengang die Hände.
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Die Unterrichtsräume werden während der Hofpausen durch die Fachlehrer verschlossen.
Fußball darf nur auf dem „Roten Platz“ gespielt werden. Dabei gelten folgende Regeln :
1. Hofpause: Klassen 1-3
2. Hofpause: Klassen 4-6
Wir spielen fair, verursachen nicht mit Absicht Verletzungen der anderen. Wir achten uns gegenseitig.
8. Regenpausen werden durch zweimaliges Klingelzeichen angezeigt. Dabei gilt
folgendes:
1. Hofpause: Die Schüler suchen die Unterrichtsräume des 1. Blockes auf. Die
Aufsicht führt der Fachlehrer des 1. Blockes.
2. Hofpause: 11.55 Uhr bis 12.20 Uhr
Die Klassenräume auf dem zweiten und dritten Flur werden
geöffnet.
Kollegen der Hofaufsicht beaufsichtigen in den Räumen
während des Rundganges.
12.20 Uhr bis 12.40
Kollegen beaufsichtigen die Klassen, in denen sie im 3. Block
Unterricht hätten.
9. Wir bewegen uns ruhig, rücksichtsvoll und vorsichtig auf dem Schulgelände.
Das Schneeballwerfen, das Erklettern der Zäune, Bäume, Dächer sowie das
mutwillige Beschädigen von Pflanzen, das Radfahren auf dem Schulhof, das
Spielen auf dem Fahrradstellplatz, im Treppenhaus und auf den Toiletten sind
verboten.
10.Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler nicht ohne Genehmigung
das Schulgelände verlassen.
11.Wir lehnen Gewalt in jeder Form ab. Deshalb ist es verboten, andere zu be-
leidigen, zu bedrohen und zu verletzen, auch mit Worten.
12.Allen Schülern ist das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen und gefähr-
lichen Gegenständen und entzündbaren und feuergefährlichen Stoffen
(Feuerwerkskörpern, Knallplätzchen, Streichhölzern, Feuerzeuge, Zigaretten)
ausdrücklich verboten. Bei Zuwiderhandlung werden diese Gegenstände von
den Lehrern eingezogen. Die Schulleitung entscheidet dann über das weitere
Vorgehen (Information der Eltern oder Polizei, Regelung der Rückgabe).
13.Das Rauchen auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ist
grundsätzlich untersagt.
14.Sämtliche multimedialen Geräte müssen während des gesamten Unterrichts-
tages ausgeschaltet sein (auch keine Stummschaltung erlaubt). In Notfällen
können Lehrer und Erzieher eine Ausnahmegenehmigung zur Handybe-
nutzung erteilen. Bei Verstoß gegen diese Regel wird das Gerät durch die
Lehrer eingezogen und direkt an die Eltern übergeben. Darüber hinaus dürfen
keine Aufnahmen (Foto, Video, Ton) von Schülern, Lehrern oder anderen
Personen gemacht oder veröffentlicht werden. Alle Geräte, die diese
Funktionen beinhalten/ermöglichen, insbesondere Smartwatches, sind
deshalb in der Schule auszuschalten und im Spind zu hinterlegen.
Der Austausch von Gewaltvideos u.Ä. ist untersagt. Ein Verstoß gegen das
Persönlichkeitsrecht wird zur Anzeige gebracht.
15.Der Speisesaal darf nicht als Durchgang genutzt werden. Er wird immer
durch den Eingang an der Essenausgabe betreten. Der Einlass in den
Speisesaal erfolgt nach dem Eintreffen der Aufsichtsperson. Beim Mittag-
Essen verhalten wir uns leise, nehmen Rücksicht aufeinander und achten
auf die Tischmanieren. Nach dem Essen säubern wir wenn nötig den be-
nutzen Platz für den nächsten. An Schlechtwettertagen dürfen die Schüler,
die nicht den Ganztagsbereich besuchen, sich vor Unterrichtsbeginn im
Speisesaal aufhalten.
16.Im Alarmfall gilt der Fluchtplan. Sammelplatz ist der Sportplatz.
17.Die Schüler, die im Ganztagsbereich angemeldet sind, müssen sich beim
Verlassen der Schule bei einem Erzieher abmelden.
VERLETZUNG DER HAUSREGELN
Bei Fehlverhalten ist eine mündliche Entschuldigung, eine schriftliche
Entschuldigung an die Betroffenen oder ein Brief an die eigenen Eltern
notwendig.
Sofern jedoch mutwillig ein materieller Schaden oder körperlicher Schaden verursacht wird, kann ein kurzfristiger Ausschluss vom laufenden
Unterricht bzw. eine Maßnahme der Ganztagsbetreuung bis zum Aus-schluss von der Ganztagsbetreuung, von Wandertagen bzw. Wanderfahrten zur Folge haben.
HINWEISE FÜR DIE ELTERN
Bitte wirken Sie auf Ihre Kinder ein, dass die Regeln der Hausordnung eingehalten werden. Wir werden Sie über wiederholte oder grobe Verstöße Ihrer Kinder gegen die Hausordnung informieren.
Wenn ein Kind absichtlich gegen diese Regeln verstößt, können Schadenersatzansprüche gegenüber den Eltern geltend gemacht werden.
Bei Infektionskrankheiten und Kopflausbefall gelten die amtlichen Bestimmungen (Meldepflicht).
Eine Befreiung von Sportübungen ist auf Antrag der Eltern, bis zu vier Wochen durch die Fachlehrer, bis zu einem halben Jahr mit ärztlichem Attest möglich.
Im Sportunterricht muss sportgerechte Kleidung getragen werden. Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Verletzungen führen können (Uhren, Ketten, Ohrringe), müssen vor dem Unterricht abgelegt werden.
Ein Abkleben der Ohrringe während des Sportunterrichts ist generell untersagt.
Für Verluste an Geld, Schmuck und Wertgegenständen kommt die Schule nicht auf.