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Hausordnung der Wilhelm-Götze-Schule Wusterwitz

Hausordnung

der Wilhelm-Götze-Schule Wusterwitz

 

Auf der Grundlage des § 91 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 des BbgSchulG beschließt die Schulkonferenz der Wilhelm-Götze-Grundschule in ihrer Sitzung am 23.09.2021 folgende Neufassung der Hausordnung:

 

PRÄAMBEL

 

Diese Hausordnung soll ein planmäßiges Lernen in gegenseitiger Achtung und friedlichem Miteinander im gemeinsamen Schulleben unter Berücksichtigung der Werteordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Brandenburg gewährleisten.

 

Alle Schüler sollen die Gelegenheit haben, sich hinsichtlich ihrer persönlichen Fähigkeiten und Begabungen unter Beachtung des Gebotes gegenseitiger Rücksichtsnahme zu entwickeln.

 

 

HAUSREGELN

 

  1. Der Zugang zur Schule ist ab 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr über den Straßeneingang Altbau geöffnet. Die Schule ist ab 8.00 Uhr geöffnet. Während der Unterrichtszeit bleibt unsere Schule verschlossen. Besucher nutzen den Haupteingang. Das pünktliche Erscheinen vor Unterrichtsbeginn ist für alle Schüler Pflicht. Das Schulgebäude wird zum Unterrichtsbeginn nur durch die vereinbarten Eingänge betreten:

 

über den Eingang Altbau                    alle Klassen im Altbau

 

über den Toiletteneingang                 alle Räume der 2. Etage

 

                    über den Eingang Speisesaal             alle Räume der 1. Etage

 

  1. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Sollte ein Lehrer 10 Minuten nach Stundenbeginn nicht erschienen sein, so meldet das der Klassensprecher im Sekretariat.

 

 

  1. Wir verlassen den benutzten Arbeitsplatz immer sauber und ordentlich.

 

  1. Auf den Treppen und in den Fluren verhalten wir uns rücksichtsvoll, rennen nicht, drängeln nicht und schubsen nicht. Während der Unterrichtszeit verhalten wir uns im gesamten Schulgebäude besonders leise, um andere nicht beim Lernen zu stören.

 

  1. Wir verlassen die Toiletten stets in einem sauberen und funktionstüchtigen Zustand. Wir waschen uns nach dem Toilettengang die Hände.

 

 

                                                                                                                       2                          

 

 

  1. Die Unterrichtsräume werden während der Hofpausen durch die Fachlehrer verschlossen.

     

  2. Fußball darf nur auf dem „Roten Platz“ gespielt werden. Dabei gelten folgende Regeln :

1. Hofpause: Klassen 1-3

2. Hofpause: Klassen 4-6

 

Wir spielen fair, verursachen nicht mit Absicht Verletzungen der anderen. Wir achten uns gegenseitig.

 

8. Regenpausen werden durch zweimaliges Klingelzeichen angezeigt. Dabei gilt 

    folgendes:

 

    1. Hofpause: Die Schüler suchen die Unterrichtsräume des 1. Blockes auf. Die

                         Aufsicht führt der Fachlehrer des 1. Blockes.

 

    2. Hofpause: 11.55 Uhr bis 12.20 Uhr

                          Die Klassenräume auf dem zweiten und dritten Flur werden 

                          geöffnet.

                                Kollegen der Hofaufsicht beaufsichtigen in den Räumen                           

                                während des Rundganges.

 

12.20 Uhr bis 12.40

Kollegen beaufsichtigen die Klassen, in denen sie im 3. Block 

Unterricht hätten.

 

                              

9.  Wir bewegen uns ruhig, rücksichtsvoll und vorsichtig auf dem Schulgelände. 

     Das Schneeballwerfen, das Erklettern der Zäune, Bäume, Dächer sowie das 

     mutwillige Beschädigen von Pflanzen, das Radfahren auf dem Schulhof, das

     Spielen auf dem Fahrradstellplatz, im Treppenhaus und auf den Toiletten sind    

     verboten.

 

10.Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler nicht ohne Genehmigung  

     das Schulgelände verlassen.

 

11.Wir lehnen Gewalt in jeder Form ab. Deshalb ist es verboten, andere zu be-

     leidigen, zu bedrohen und zu verletzen, auch mit Worten.

 

12.Allen Schülern ist das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen und gefähr-

    lichen Gegenständen und entzündbaren und feuergefährlichen Stoffen 

    (Feuerwerkskörpern, Knallplätzchen, Streichhölzern, Feuerzeuge, Zigaretten)

     ausdrücklich verboten. Bei Zuwiderhandlung werden diese Gegenstände von

     den Lehrern eingezogen. Die Schulleitung entscheidet dann über das weitere

    Vorgehen (Information der Eltern oder Polizei, Regelung der Rückgabe).

 

13.Das Rauchen auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ist 

     grundsätzlich untersagt.

 

14.Sämtliche multimedialen Geräte müssen während des gesamten Unterrichts-

     tages ausgeschaltet sein (auch keine Stummschaltung erlaubt). In Notfällen

     können Lehrer und Erzieher eine Ausnahmegenehmigung zur Handybe-

    nutzung erteilen. Bei Verstoß gegen diese Regel wird das Gerät durch die

     Lehrer eingezogen und direkt an die Eltern übergeben. Darüber hinaus dürfen

    keine Aufnahmen (Foto, Video, Ton) von Schülern, Lehrern oder anderen

     Personen gemacht oder veröffentlicht werden. Alle Geräte, die diese 

    Funktionen beinhalten/ermöglichen, insbesondere Smartwatches, sind  

     deshalb in der Schule auszuschalten und im Spind zu hinterlegen. 

     Der Austausch von Gewaltvideos u.Ä. ist untersagt. Ein Verstoß gegen das  

     Persönlichkeitsrecht wird zur Anzeige gebracht.

                                                                                                          

 

15.Der Speisesaal darf nicht als Durchgang genutzt werden. Er wird immer 

    durch den Eingang an der Essenausgabe betreten. Der Einlass in den

    Speisesaal erfolgt nach dem Eintreffen der Aufsichtsperson. Beim Mittag-

     Essen verhalten wir uns leise, nehmen Rücksicht aufeinander und achten

     auf die Tischmanieren. Nach dem Essen säubern wir wenn nötig den be-

     nutzen Platz für den nächsten. An Schlechtwettertagen dürfen die Schüler, 

     die nicht den Ganztagsbereich besuchen, sich vor Unterrichtsbeginn im 

    Speisesaal aufhalten.

 

16.Im Alarmfall gilt der Fluchtplan. Sammelplatz ist der Sportplatz.

 

17.Die Schüler, die im Ganztagsbereich angemeldet sind, müssen sich beim

    Verlassen der Schule bei einem Erzieher abmelden.

 

 

VERLETZUNG DER HAUSREGELN

 

 

  • Bei Fehlverhalten ist eine mündliche Entschuldigung, eine schriftliche

    Entschuldigung an die Betroffenen oder ein Brief an die eigenen Eltern

    notwendig.

     

  • Sofern jedoch mutwillig ein materieller Schaden oder körperlicher Schaden verursacht wird, kann ein kurzfristiger Ausschluss vom laufenden

    Unterricht bzw. eine Maßnahme der Ganztagsbetreuung bis zum Aus-schluss von der Ganztagsbetreuung, von Wandertagen bzw. Wanderfahrten zur Folge haben.

 

 

 

HINWEISE FÜR DIE ELTERN

 

Bitte wirken Sie auf Ihre Kinder ein, dass die Regeln der Hausordnung eingehalten werden. Wir werden Sie über wiederholte oder grobe Verstöße Ihrer Kinder gegen die Hausordnung informieren.

 

 

Wenn ein Kind absichtlich gegen diese Regeln verstößt, können Schadenersatzansprüche gegenüber den Eltern geltend gemacht werden.

 

Bei Infektionskrankheiten und Kopflausbefall gelten die amtlichen Bestimmungen (Meldepflicht).                                                                      

                                                                                                          

 

Eine Befreiung von Sportübungen ist auf Antrag der Eltern, bis zu vier Wochen durch die Fachlehrer, bis zu einem halben Jahr mit ärztlichem Attest  möglich.

                 

Im Sportunterricht muss sportgerechte Kleidung getragen werden. Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Verletzungen führen können (Uhren, Ketten, Ohrringe), müssen vor dem Unterricht abgelegt werden.

Ein Abkleben der Ohrringe während des Sportunterrichts ist generell untersagt.

 

Für Verluste an Geld, Schmuck und Wertgegenständen kommt die Schule nicht auf.